Günstige Beihilfeversicherung mit der PKV für Beamte
Da Beamte über ihren Dienstherrn Leistungen im Krankheitsfall beziehen (beihilfefähige Aufwendungen), die jedoch nicht alle Kosten abdecken, müssen sie die übrigen über einen speziellen Tarif der private Krankenversicherung abdecken.


Günstige Beihilfeversicherung mit der PKV für Beamte
Da Beamte über ihren Dienstherrn Leistungen im Krankheitsfall beziehen (beihilfefähige Aufwendungen), die jedoch nicht alle Kosten abdecken, müssen sie die übrigen über einen speziellen Tarif der private Krankenversicherung abdecken.

Warum privat krankenversichern? Beihilfeberechtigte können sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Für sie ist die Versicherung in der PKV jedoch wesentlich günstiger. Die private Krankenversicherung bietet nämlich als einzige eine Restkostenversicherung. Damit müssen Beiträge nur auf den zu versichernden, nicht durch die Beihilfe abgedeckten Teil der Krankheitskosten entrichtet werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es diese Möglichkeit nicht. So müssten sie hier den vollen Beitrag (Höchstbeitrag) zahlen, an welchem sich der Dienstherr nicht beteiligt.
Früher haben einige Beihilfeberechtigte den Restbetrag aus der eigenen Tasche gezahlt. Doch heute ist das aufgrund der allgemeinen Krankenversicherungspflicht nicht mehr möglich.

Wer ist beihilfeberechtigt? Beihilfeberechtigt sind Beamte, Richter und Richter im Ruhestand sowie Versorgungsempfänger des Bundes. Darüber hinaus können Ehepartner (falls es das Einkommen zulässt) und Kinder (solange Kindergeldanspruch besteht) des Beihilfeberechtigten mit bedacht werden. Die Familienmitglieder, die von der Beihilfe partizipieren, nennt man berücksichtigungsfähige Personen.

Was sind beihilfefähige Aufwendungen? Es werden nur Aufwendungen für die medizinische Versorgung erstattet, wenn diese notwendig und wirtschaftlich angemessen war. Was genau hierzu zählt, regelt die Beihilfestelle. Die Kur, die Brille und der Zahnersatz fallen beispielsweise nicht unter beihilfefähige Aufwendungen.

Wie viel Beihilfe wird gewährt? Das bemisst jedes Bundesland nach dem jeweils geltenden Beihilfebemessungssatz. Darüber hinaus spielen das Dienstverhältnis, der Familienstand und die Anzahl Berücksichtigungsfähiger Personen für die gewährte Beihilfe eine Rolle. Die Erstattung der Krankheitskosten erfolgt nur nach erfolgreichem Antrag bei der Beihilfestelle.